HAUSORDNUNG

Wir möchten, dass Sie sich in unserem Haus wohlfühlen und Ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich ist.

 

Deshalb bitten wir ALLE UNSERE GÄSTE um gegenseitige Rücksichtnahme.

 

Wir sind stets bemüht, den Betrieb des Hotels & Restaurant ROSENHEIM

möglichst an aktuelle Umweltstandards ausgerichtet, zu führen.

Bitte achten Sie besonders in der Heizperiode darauf Ihr Zimmer stoßweise zu lüften.

Ebenso bitten wir Sie um eine moderate Regelung der Heizkörper.

Beim Verlassen der Zimmer schalten Sie alle Lichter und den Fernseher aus.

 

NACHTRUHE ist von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr,

das bedeutet gedämpfte Zimmerlautstärke in allen Zimmern und Fluren.

Sollten Sie zusätzlich Handtücher benötigen,

ist der Preis für das Handtuchpaket (Saunatuch + Bademantel)                                  12,00 €

 

 Die SAUNA ist im Moment noch nicht BUCHBAR

SAUNA

(Bitte ca. 2 h vorher an der Rezeption anmelden)

 

Montag – Freitag:                                                                                          16.00 – 21.00 Uhr

 

Pro Person/Pro Nutzung                                                                                                  15,00 €

auf Wunsch Saunatuch + Bademantel                                                                           12,00 €

 

Unseren Gästen steht kostenloses W-Lan zur Verfügung (Rosenheim)

 

PASSWORT:    —HRH242233!!

 

Selbstverständlich ist der Umgang mit illegalen Inhalten verboten.

W-Lan ist kein Bestandteil der Buchung. Die Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

Bitte beachten Sie, dass es durch Überlastung und zu geringer Bandbreite in Schwentinental, zu Einschränkungen kommen kann.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass es in unserem Haus NUR   Nicht -Raucher -Zimmer

gibt. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes in unseren Räumlichkeiten (Zimmern Fluren ,Gasträumen usw. )

berechnen wir Ihnen eine Sonderreinigungspauschale von 50,00 € pro Verstoß.

 

Wir bitten Sie Ihre Schlüsselkarten beim Check Out im Zimmer zu lassen oder

an der Rezeption abzugeben.

 

Bitte gehen Sie sorgsam mit unserer Einrichtung um. Für Schäden, welche durch unsere Gäste am Gebäude und Inventar verursacht werden, haften diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Gleiches gilt für die Schadenersatzpflicht hinsichtlich sonstiger Maßnahmen

(Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst-Einsätze), zur tatsächlichen oder

Vermeintlichen Abwendung von Gefahren für Gäste, Personal und das Gebäude, soweit diese auf ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Gästen zurückzuführen ist.

 

Im Interesse aller unserer Gäste müssen wir Diebstahl, vorsätzliche Sachbeschädigung und Gefährdung unverzüglich zur Anzeige bringen.

 

 

 

 

Schwentinental, 01.Januar 2021